EU-Führerschein

EU-Führerschein: Wo und wie lange ist dieser gültig?

Der EU-Führerschein ist ein echtes „Europa-Ticket“ für die Straße, hat aber seit einigen Jahren ein „Ablaufdatum“ für das Dokument selbst. Hier ist die kompakte Übersicht zum Wo und Wie lange:

1. Wo ist der Führerschein gültig?

Innerhalb der EU und des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) wird Ihr Führerschein uneingeschränkt anerkannt. Das umfasst:

  • Alle 27 EU-Mitgliedstaaten (z. B. Frankreich, Spanien, Polen, Italien).
  • Die EWR-Staaten: Island, Liechtenstein und Norwegen.
  • Sonderfall Schweiz: Auch hier wird der EU-Führerschein in der Regel problemlos akzeptiert.
  • Sonderfall UK: Trotz Brexit erkennen die Briten EU-Führerscheine für Touristen weiterhin an.

Wichtig: Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen, müssen Sie den Führerschein meist erst umtauschen, wenn das Dokument abläuft oder Sie eine Straftat im Straßenverkehr begehen.


2. Wie lange ist er gültig?

Man muss hier zwischen der Fahrerlaubnis (dem Recht zu fahren) und dem Führerschein (dem Plastikkärtchen) unterscheiden.

FahrzeugklasseGültigkeit des DokumentsBesonderheiten
A & B (Motorrad & PKW)15 JahreNach 15 Jahren muss das Passbild aktualisiert werden. Eine neue Prüfung ist nicht nötig.
C & D (LKW & Bus)5 JahreHier ist die Verlängerung an ärztliche Untersuchungen gebunden.

Der große Umtausch:

Alle alten Führerscheine (Papier oder Scheckkarten vor 2013), die noch unbefristet ausgestellt waren, müssen schrittweise umgetauscht werden.

  • Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle alten „Lappen“ gegen das neue EU-Modell getauscht sein.
  • In Deutschland gelten aktuell gestaffelte Fristen (nach Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr). Die Frist für die Jahrgänge 1999–2001 endete beispielsweise gerade erst am 19. Januar 2026.

3. Was ist 2026 neu?

Aktuell wird die 4. EU-Führerscheinrichtlinie umgesetzt. Das bedeutet für Sie:

  • Digitaler Führerschein: Er wird zunehmend als Ergänzung zur Plastikkarte auf dem Smartphone eingeführt und in der gesamten EU anerkannt.
  • Strengere Regeln für Senioren: Mitgliedstaaten können nun häufiger Gesundheitschecks (z. B. Seh- oder Herztests) ab einem Alter von 65 oder 70 Jahren verlangen, um die Gültigkeit zu verlängern.

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